Förderung beruflicher Weiterbildung durch den ESF
Der Schwerpunkt "Weiterbildung und Qualifizierung" umfasst alle Bereiche der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung. Es sollen Anstrengungen unternommen werden, um brachliegende Bildungspotenziale zu erschließen und das Bildungsniveau der Bevölkerung insgesamt, durch verstärkte Anstrengungen zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens, anzuheben. Die Aktivitäten zielen auf die Unterstützung von Innovation durch Lernen.
Zudem werden Aktivitäten aus dem "Innovationskreis Berufliche Bildung" unterstützt. Sie sollen dazu beitragen, jedem ausbildungswilligen Menschen ein Angebot zu machen. Zugleich unterstützen diese Aktivitäten den Europäischen Pakt für die Jugend.
Der Innovationskreis hat einen Vorschlag zur Förderung der Weiterbildung vorgelegt, der auf drei Säulen beruht. Er besteht aus einer Weiterbildungsprämie, einer Erweiterung des Vermögensbildungsgesetzes zu Weiterbildungszwecken und zinsbegünstigten Weiterbildungsdarlehen. Die Weiterbildungsprämie soll aus dem ESF unterstützt werden.
Schwerpunkte der ESF-Förderung:
Unterstützung Jugendlicher
- Der größte Teil der Förderaktivitäten wird sich auf die Unterstützung Jugendlicher konzentrieren. Die Aktivitäten zielen insbesondere auf die Reduzierung der Quote junger Menschen ohne Berufsabschluss. Zudem wird im Lichte der Ergebnisse der PISA-Studie das Ziel der Herstellung von mehr Chancengleichheit für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung durch systemverbessernde Maßnahmen verfolgt. Durch die Verbesserung von Ausbildungsperspektiven soll u.a. den "Abwanderungstendenzen" von Jugendlichen aus den neuen Bundesländern entgegengewirkt werden.
Förderung der Weiterbildung
- Um besonders die Beteiligung von bisher eher bildungsfernen Bevölkerungsgruppen an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen und die privaten Investitionen in Weiterbildung zu verstärken, wird es künftig eine Weiterbildungsprämie geben. Damit vor allem die Zielgruppe der Geringverdiener erreicht wird, ist die Förderfähigkeit abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen (analog dem Vermögensbildungsgesetz) .
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000,- € bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten haben oder die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000,- € bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000,- € (inkl. MwSt).
Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung.
Bitte beachte Sie, dass daher u.a. folgende Personengruppen von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Personen, die derzeit eine allgemeinbildende Schule besuchen
- Personen, die derzeit eine Ausbildung absolvieren
- Personen, die derzeit im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
- Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
- Nicht Erwerbstätige - Menschen ohne Einkommen