Staatliche Anerkennung Luxembourg
24-01-2023
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung Fachkraft für Kosmetik und Naturkosmetik an unserer Schule können Sie einen Antrag beim Luxembourgischen Edukation Ministerium (de l'Enfance et de la Jeunessestellen) stelle und diese Urkunde auf Gleichwertigkeit anerkennen lassen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erlangen Sie damit die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation in Luxembourg. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Prüfung der Behörde.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Studienbeihilfe bei AideFi in Luxembourg zu beantragen, da man in Luxembourg keine vergleichbare Ausbildung im schulischen System für den Beruf der Kosmetikerin absolvieren kann. Die Homepage hierfür lautet: https://mengstudien.public.lu.
Wenn die Urkunde auf Gleichwertigkeit in Luxemburg anerkannt wurde, sind Sie qualifiziert in Luxemburg in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
Ob eine Selbständikgeit für Sie in Luxemburg in Frage kommt, ist auch von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Hierzu informieren Sie sich bitte unter folgendem Link https://guichet.public.lu/de/entreprises/creation-developpement/autorisation-etablissement/artisanat/metier-principal.html
In Luxembourg gilt: Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als gleichwertig anerkannt werden.
Die Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) stellt die Gleichwertigkeit der Bildungsstufe, der Diplome und der beruflichen Qualifikationen im Vergleich zu den Diplomen fest, die in Luxemburg für den Zugang zu folgenden Berufen erforderlich sind:
- zu bestimmten freien, kaufmännischen und handwerklichen Berufen;
- zu den Gesundheitsberufen; und
- zu den sozialpädagogischen Berufen (Erzieher, Lebensbetreuer).
Der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ist gebührenpflichtig. Um eine Genehmigung für die Ausübung eines der folgenden Berufe zu bekommen, bedürfen die betreffenden Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, möglicherweise einer Anerkennung des Bildungsstands, der Gleichwertigkeit der Diplome und der beruflichen Qualifikationen, welche im Ausland erworben wurden, dies im Vergleich zu den entsprechenden Diplomen in Luxemburg:
- handwerkliche Tätigkeiten (Gleichwertigkeit mit dem Gesellenbrief (CATP/DAP) oder Meisterbrief); oder
- bestimmte kaufmännische Tätigkeiten oder freie Berufe (Gleichwertigkeit mit dem Gesellenbrief (CATP/DAP)).
Um die Gleichwertigkeit eines im Ausland (EU oder Drittland) erworbenen Sekundarschulabschlusses feststellen zu lassen, kann dessen Inhaber eine Anerkennung seines Diploms (Abitur) beantragen.
Um die Gleichwertigkeit eines im Ausland (EU oder Drittland) erworbenen Hochschulabschlusses feststellen zu lassen, kann dessen Inhaber eine Anerkennung seines Diploms (Homologation) bzw. die Eintragung seines Diploms in das Register für Bildungsnachweise beantragen.